Portrait von Prof. Michael Böcher (c) Hannah Theile Uni Magdeburg

"Wer regiert, entscheidet mit über die Zukunft der Hochschulen"

Nach einer Landtagswahl ist zunächst offen, wer künftig regiert und damit auch, welche politischen Schwerpunkte ein Land setzt. Für Hochschulen und Wissenschaft kann das wichtige Folgen haben: etwa für die Finanzierung, das Hochschulgesetz und die politischen Rahmenbedingungen. Wie nach einer Wahl eine Regierung entsteht, was in Koalitionsverhandlungen entschieden wird und was eine Minderheitsregierung für Hochschulen bedeutet, erklärt der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Michael Böcher.

Herr Prof. Böcher, was passiert nach einer Landtagswahl?

Wenn das Wahlergebnis feststeht, gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten.

Hat eine Partei mehr als 50 Prozent der Sitze, kann sie allein regieren und den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin wählen.

Hat keine Partei eine eigene Mehrheit, müssen in der Regel Koalitionspartner gefunden werden. Dafür führen die Parteien zunächst Sondierungsgespräche. Sind diese erfolgreich, folgen Koalitionsverhandlungen. In Sachsen-Anhalt war das nach der Landtagswahl 2021 zwischen CDU, SPD und FDP der Fall.

Eine dritte Möglichkeit ist eine Minderheitsregierung. Sie kommt infrage, wenn keine Koalition mit eigener Mehrheit zustande kommt. Dann muss sich die Regierung für ihre Vorhaben Unterstützung bei Abgeordneten anderer Parteien suchen.

Warum regiert nicht automatisch die stärkste Partei?

Die stärkste Partei stellt nicht automatisch die Regierung. Entscheidend ist, welche Parteien gemeinsam eine Mehrheit im Parlament erreichen können.

Schließen sich mehrere andere Parteien zu einer Koalition zusammen, können sie mehr Abgeordnete haben als die stärkste Partei. Auch auf Bundesebene gab es beispielsweise sozial-liberale Koalitionen, obwohl die CDU stärkste Kraft geworden war.

Koalitionen bedeuten allerdings immer Kompromisse. Jeder Partner muss bei bestimmten Themen Abstriche machen.

Was wird in Koalitionsverhandlungen für Hochschulen entschieden?

In den Koalitionsverhandlungen legen die Parteien wichtige politische Schwerpunkte für die kommenden fünf Jahre fest. Dabei kann es etwa um die Finanzierung von Wissenschaft oder Änderungen des Hochschulgesetzes gehen.

Der aktuelle Koalitionsvertrag in Sachsen-Anhalt betont beispielsweise die Bedeutung von Wissenschaft für den regionalen Strukturwandel und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Auch eine auskömmliche Grundfinanzierung der beiden Universitäten im Land wird hervorgehoben.

Außerdem wird ausgehandelt, welche Partei welches Ministerium übernimmt und wer damit politisch für Wissenschaft und Hochschulen verantwortlich ist.

Was steht in einem Koalitionsvertrag?

Der Koalitionsvertrag ist die politische Grundlage für die Zusammenarbeit der Regierungsparteien. Er legt fest, welche gemeinsamen Vorhaben geplant sind und welche Gesetze auf den Weg gebracht werden sollen.

Rechtlich verbindlich oder einklagbar sind diese Vereinbarungen allerdings nicht. Außerdem können sich die Rahmenbedingungen während einer Legislaturperiode verändern. Die Corona-Pandemie hat beispielsweise gezeigt, wie schnell neue Herausforderungen entstehen können. Auch Naturkatastrophen oder fehlende Haushaltsmittel können dazu führen, dass Vorhaben angepasst oder verschoben werden.

Kann jede Partei mit jeder koalieren?

Grundsätzlich können Parteien mit jeder anderen im Landtag vertretenen Partei eine Koalition eingehen. Entscheidend ist, ob sie politisch tragfähige Kompromisse finden.

Außerdem gibt es sogenannte Unvereinbarkeitsbeschlüsse. Die CDU hat beispielsweise einen Beschluss gegen eine Zusammenarbeit mit der LINKEN gefasst. Auch die häufig diskutierte „Brandmauer“ gegenüber der AfD spielt bei möglichen Koalitionen eine Rolle.

Sie hatten es bereits angesprochen: Was ist eine Minderheitsregierung?

Eine Minderheitsregierung hat keine eigene Mehrheit im Landtag. Sie muss deshalb für ihre Vorhaben immer wieder Unterstützung bei anderen Parteien suchen.

Sachsen-Anhalt hat damit bereits Erfahrung. Das sogenannte „Magdeburger Modell“ bestand von 1994 bis 2002. Zunächst regierten SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam, wobei die PDS (Partei des Demokratischen Sozialismus) die Regierung unterstützte. Später führte die SPD eine Minderheitsregierung weiter, die ebenfalls von der PDS toleriert wurde.

Auch in anderen ostdeutschen Ländern gab und gibt es Minderheitsregierungen, etwa in Thüringen von 2020 bis 2024 und aktuell in Sachsen.

Was würde das für Hochschulen bedeuten?

Eine Minderheitsregierung hat grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie eine Regierung mit eigener Mehrheit. Schwieriger ist allerdings die politische Umsetzung.

Für Gesetzesinitiativen und andere Vorhaben muss sie immer wieder Unterstützung bei anderen Parteien suchen. Häufig werden deshalb Vereinbarungen für bestimmte Vorhaben getroffen.

Das kann die Regierungsarbeit erschweren. Gesetzesvorhaben können sich verzögern oder möglicherweise gar nicht umgesetzt werden.

Gleichzeitig kann eine Minderheitsregierung den parlamentarischen Austausch stärken. Unterschiedliche Parteien müssen stärker miteinander ins Gespräch kommen, und je nach Thema können verschiedene Mehrheiten entstehen.

Für die Hochschulpolitik bedeutet das: Ihre Entwicklung wäre stärker davon abhängig, welchen Konsens die Parteien im Landtag jeweils finden.

Was passiert, wenn keine Regierung zustande kommt?

Das Verfahren zur Wahl des Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin ist in der jeweiligen Landesverfassung geregelt.

In Sachsen-Anhalt wurde die bis 2020 geltende 14-tägige Frist nach der konstituierenden Sitzung des Landtags abgeschafft. Damit sollten die Parteien mehr Zeit für die Bildung einer Koalition bekommen.

Sollte nach der kommenden Wahl keine klare Mehrheit absehbar sein, bleibt die bisherige Landesregierung zunächst geschäftsführend im Amt. Weil die Wahl des Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin nicht mehr an eine feste Frist gebunden ist, lässt sich nicht vorhersagen, wie lange diese Übergangsphase dauern würde.

Auch Neuwahlen können erst eingeleitet werden, wenn die Wahl des Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin in drei Wahlgängen gescheitert ist.

Kann eine Landtagswahl auch die Bundespolitik beeinflussen?

Ja. Die Landesregierungen sind im Bundesrat vertreten. Dort werden unter anderem Gesetzesvorhaben des Bundes beraten und abgestimmt, die Auswirkungen auf die Länder haben.

Die Länder können dabei gemeinsam Mehrheiten bilden, um Gesetzesvorhaben zu verhindern oder ein Vermittlungsverfahren einzuleiten. In der Politikwissenschaft spricht man bei solchen Akteuren von „Veto-Playern“. Gemeint sind Akteure, die politische Vorhaben blockieren oder verändern können.

Auch in der Hochschulpolitik arbeiten die Länder zusammen, etwa über die Wissenschaftsministerkonferenz innerhalb der Kultusministerkonferenz. Dabei geht es beispielsweise um die bundesweite Vergleichbarkeit von Hochschulabschlüssen.

In der Wissenschaftsministerkonferenz galt lange das Einstimmigkeitsprinzip. Damit konnte ein einzelnes Land Entscheidungen blockieren. Inzwischen wurde dieses Prinzip zumindest in einigen Bereichen aufgehoben. Nach einem Klärungsverfahren reicht dort die Zustimmung von 13 Landesministerinnen und -ministern aus.

Worauf sollten Wählerinnen und Wähler achten?

Wer sich für Bildung und Wissenschaft interessiert, sollte sich die Wahlprogramme der Parteien ansehen und darauf achten, welche Positionen sie zu diesen Themen vertreten. Auch die bisherige Arbeit der Landesregierung kann bei der eigenen Wahlentscheidung eine Rolle spielen.

Allerdings hat Wissenschafts- und Hochschulpolitik für viele Menschen eine geringere Bedeutung als beispielsweise Schule und Lehrkräftemangel. Deshalb ist nicht zu erwarten, dass Hochschulpolitik für breite Wählerschichten das entscheidende Wahlkampfthema sein wird.

Für Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Beschäftigte an Hochschulen sieht das anders aus. Für sie können politische Entscheidungen des Landes unmittelbare Auswirkungen auf Studium, Forschung und die Arbeit an den Hochschulen haben.

Vielen Dank für das Gespräch!

Zu der Person

Prof. Dr. Michael Böcher ist seit 2016 Professor für Politikwissenschaft mit dem Schwerpunkt Nachhaltige Entwicklung an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in der politikwissenschaftlichen Umwelt- und Nachhaltigkeitsforschung, insbesondere in der Politikfeldanalyse von Umwelt-, Naturschutz- und Klimapolitik sowie der Bioökonomiepolitik. Weitere Themen sind Bildung für nachhaltige Entwicklung, Gesundheitspolitik, Regional Governance im ländlichen Raum, wissenschaftliche Politikberatung, Wissenstransfer in den Umweltwissenschaften sowie Theorien und Methoden der Policy-Analyse und der Transdisziplinarität.

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Schlagworte: Fakultät für Humanwissenschaften, Prof. Michael Böcher, Forschung